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   BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94   

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https://dejure.org/1995,2628
BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94 (https://dejure.org/1995,2628)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 4 AZR 165/94 (https://dejure.org/1995,2628)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 4 AZR 165/94 (https://dejure.org/1995,2628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung - Geschäftsverteilungsplan - Unterstellte Plankräfte - Teilkraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1856
  • NZA-RR 1996, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Er hat weiter seinen Zinsanspruch - der Rechtsprechung des Senats folgend - auf die Geltendmachung von Prozeßzinsen beschränkt; nach dieser Rechtsprechung können im allgemeinen in Verbindung mit Eingruppierungsfeststellungsklagen Verzugszinsen nicht verlangt werden, sondern lediglich Prozeßzinsen (z. B. BAG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind Leitungstätigkeiten eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Von einer solchen ist nur auszugehen, wenn die Tarifvertragsparteien die regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - BAGE 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Der Kläger hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die unbedenklich zulässig ist (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Dies gilt auch für den Feststellungsantrag, soweit er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind Leitungstätigkeiten eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, unter dem eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91

    Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Wenn eine bestimmte Zahl von unterstellten Angestellten zu einer höheren Eingruppierung des Vorgesetzten führt, wird damit dem Umstand Rechnung getragen, daß bei einer höheren Zahl von Untergebenen dem Vorgesetzten mehr und schwierigere Koordinationsaufgaben obliegen (Urteil des Senats vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309 = AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bildung der Arbeitsvorgänge bei Leitungstätigkeiten (Urteile des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 8. Februar 1995 - 4 AZR 165/94 - AP Nr. 1 zu § 22 MTA).
  • LAG Hamm, 09.10.1997 - 4 Sa 135/97

    Zulässigkeit von Eingruppierungsprozessen im öffentlichen Dienst; Erfüllung der

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  • LAG Hamm, 09.10.1997 - 4 Sa 1170/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Angestellter einer

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